Implementierung des Marrakesch Vertrags – IFLA und EBLIDA veröffentlichen Leitfaden für Bibliotheken

285 Mio. Menschen weltweit, davon 17 Mio. in Europa, sind sehbehindert. Der Vertrag von Marrakesch verlangt Ausnahmen oder Beschränkungen im Urheberrecht und verwandter Schutzrechte zugunsten blinder, sehbehinderter und anderweitig behinderter Menschen wie Legastheniker. Der Vertrag ermöglicht auch den grenzüberschreitenden Austausch von Sonderformaten von Büchern, einschließlich Hörbüchern und digitaler Dateien, sowie von anderem Druckmaterial zwischen den Ländern, die Vertragsparteien sind. Der Vertrag wurde am 20. September 2017 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 10. Oktober 2018 die Umsetzung der EU-Rechtsvorschrift in ihre nationalen Gesetze vornehmen, wobei sie die Details bestimmen können, wie die festgelegten Ziele erreicht werden. IFLA und EBLIDA haben einen Leitfaden entwickelt (mit freundlicher Genehmigung des EIFL-Leitfadens zum Vertrag von Marrakesch), mit dem die Richtlinie und die Verordnung den Bibliotheken und Bibliotheksverbänden erläutert und Empfehlungen für die Umsetzung in nationales Recht ausgesprochen werden. Er soll bei der Lobbyarbeit unterstützen und sicherstellen, dass die Interessen blinder und sehbehinderter Menschen vorrangig sind und Bibliotheken sie im Rahmen des Vertrags bestmöglichst bedienen können. Der Leitfaden ist als Word oder pdf auch in Großschrift im Download erhältlich.

Aufbau einer stärkeren Informationsgesellschaft: IFLA-Erklärung zu digitaler Kompetenz

Bibliotheken waren Pioniere darin, den Menschen digitale Kompetenz zu vermitteln sowie das Bewusstsein, dass Zugang zum Internet in Verbindung mit digitaler Kompetenz der einzig nachhaltige Weg ist. Die IFLA-Erklärung zu digitaler Kompetenz stellt die digitale Kompetenz als etwas dar, das Entwicklung voranbringt und eine Alternative zur Zensur ist und betont die Rolle von Bibliotheken dabei. Die Erklärung unterstreicht, dass Partnerschaften mit Schulen, Wirtschaftsakteuren und der Zivilgesellschaft dazu beitragen werden, eine erfolgreiche und nachhaltige Informationsgesellschaft zu schaffen.
 

 

Erhalt des kulturellen Erbes: ein IFLA-Führer

Bibliotheken bewahren das kulturelle Erbe in allen Formaten, einschließlich digitaler Werke. Mit diesen zu arbeiten, sie zu bewahren und zu schützen, um zukünftigen Generationen Zugang dazu zu ermöglichen, steht im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Zur Unterstützung hat die IFLA eine politische Erklärung veröffentlicht. Sie unterstützt das Ziel 11.4 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und stellt dar, warum die Aufgabe für Bibliotheken und Gesellschaft von grundlegendem Interesse ist. Die IFLA verfügt über ein Netzwerk für den Erhalt und die Konservierung (Preservation and Conservation – PAC) weltweit, das von derzeit 16 IFLA-Zentren für Erhalt und Konservierung (PAC-Zentren) vertreten wird. Sie reichen von Australien über Japan, Kasachstan und Kamerun bis nach Chile.
Broschüre (in deutscher Sprache)