285 Mio. Menschen weltweit, davon 17 Mio. in Europa, sind sehbehindert. Der Vertrag von Marrakesch verlangt Ausnahmen oder Beschränkungen im Urheberrecht und verwandter Schutzrechte zugunsten blinder, sehbehinderter und anderweitig behinderter Menschen wie Legastheniker. Der Vertrag ermöglicht auch den grenzüberschreitenden Austausch von Sonderformaten von Büchern, einschließlich Hörbüchern und digitaler Dateien, sowie von anderem Druckmaterial zwischen den Ländern, die Vertragsparteien sind. Der Vertrag wurde am 20. September 2017 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 10. Oktober 2018 die Umsetzung der EU-Rechtsvorschrift in ihre nationalen Gesetze vornehmen, wobei sie die Details bestimmen können, wie die festgelegten Ziele erreicht werden. IFLA und EBLIDA haben einen Leitfaden entwickelt (mit freundlicher Genehmigung des EIFL-Leitfadens zum Vertrag von Marrakesch), mit dem die Richtlinie und die Verordnung den Bibliotheken und Bibliotheksverbänden erläutert und Empfehlungen für die Umsetzung in nationales Recht ausgesprochen werden. Er soll bei der Lobbyarbeit unterstützen und sicherstellen, dass die Interessen blinder und sehbehinderter Menschen vorrangig sind und Bibliotheken sie im Rahmen des Vertrags bestmöglichst bedienen können. Der Leitfaden ist als Word oder pdf auch in Großschrift im Download erhältlich.