Studie über den Stand digitaler Nachrichtenarchivierung

„In Gefahr – aber noch nicht zu spät“  lautet übersetzt der Titel einer Studie zum Stand der Archivierung von News und Nachrichten. Federführend war die University of Missouri, insbesondere Edward McCain, Digital Curator of Journalism der Universitätsbibliotheken und des Reynolds Journalism Institute.

In einem 18-monatigen Projekt wurden 115 Personen von 29 Nachrichtenorganisationen, vier Unternehmen für Nachrichtentechnologie, zwei Nachrichtenaggregatoren und fünf Speicherinstitutionen befragt. Dabei haben die Autoren herausgefunden, Technologie zur Archivierung genutzt werden und wie digitale Nachrichteninhalte bewahrt und archiviert werden können.

Deutlich wurde, dass die typische Erwartung der Leser und der Öffentlichkeit, dass die Archivierung im digitalen Zeitalter automatisch erfolgt, einfach nicht richtig ist. Möglicherweise könnten in ein paar Jahren digitale Inhalte verschwunden sein, wenn Nachrichtenorganisationen nicht gezielt und strategisch etwas für ihre Erhaltung tun, damit künftig Inhalte recherchierbar und auffindbar werden und bleiben.

Hier geht es zur Studie „Endangered but Not Too Late: The State of Digital News Preservation“

Die IFLA-Sektion News Media hat auf diesen lesenswerten Report hingewiesen.

Mitmachen bis 19.04. an IFLA-Umfrage zum Marrakesch-Vertrag

Die Europäische Union sammelt Informationen darüber, inwieweit der Vertrag von Marrakesch in Europa umgesetzt wird und wie er erweitert werden könnte.  Der internationale Bibliotheksverband IFLA hat eine Umfrage erstellt, um Informationen hierzu zu sammeln und fordert dazu auf, diese Umfrage nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und weiterzuleiten.

Der Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken ist ein völkerrechtlicher Vertrag auf dem Gebiet des Urheberrechts, der am 30. September 2016 in Kraft trat.

Einsendeschluss für die Umfrage (hier klicken) ist der 19.April 2021.

Generalversammlung am 25. August 2021, bis 25. Mai Vorschläge einreichen

Die nächst IFLA-Generalversammlung 2021 findet am Mittwoch, den 25. August 2021, in Den Haag, Niederlande, statt. IFLA-Mitglieder können weitere Punkte zur Aufnahme in die Tagesordnung bis 25. Mai vorschlagen (Statuten, Art. 9.5). Dazu sollten die Vorschläge in einem Formular erfasst und dies per E-Mail an generalassembly@ifla.org versendet werden. Im Rahmen der Versammlung wird auch die Präsidentschaft von Christine Mackenzie an Barbara Lison übergehen.

Die vorläufige Tagesordnung sowie weitere Informationen sind hier zu finden.

Sektion ENSULIB stellt sich in einem Videoclip vor

Wer wissen möchte, wie sich die Sektion für Nachhaltigkeit in Bibliotheken ENSULIB Environment, Sustainability and Libraries engagiert und mit welchen Themen, kann sich dazu entweder auf den Webseiten umschauen oder in einem kurzen Videoclip informieren. Interessierte sind willkommen, sich international hier zu engagieren. Die noch junge Sektion ist erst im Januar 2021 offiziell von einer Arbeitsgruppe zu einer Sektion erhoben worden und an den Start gegangen (siehe Meldung auf diesem Blog). Work in progress!

Weiterführende Informationen zu Möglichkeiten der Kandidatur, freie Positionen, FAQs u.v.m. zu den anstehenden IFLA-Elections-2021 finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Sektion und zum Video

#WeAreCPDWL: mit Mango Groove und Michael Jackson durch die Pandemie

Die IFLA-Sektion CPDWL präsentiert für 2021 ihre aktuellen internationalen Playlists auf Youtube (offen) und Spotify (Account erforderlich) mit über 60 Songs und sorgt für gute Stimmung während der Pandemie und spontane Tanzpausen im Homeoffice. Einfach mal reinhören, wer Terr & Aera noch nicht kennt, sich mit Rainhard Fendrich „Es lebe der Sport“ motivieren oder mit Eurythmics gegen den Lockdown-Blues ansingen möchte. „Thank you for the music“ – um ABBA zu zitieren – an die IFLA-Sektion für diese tolle Idee. 19 Mitglieder haben dazu beigetragen.

 

 

IFLA-Generalversammlung: Vertretung (Proxy) bis 10. Februar einreichen

Am 12.Februar 2021 wird eine außerordentliche Generalversammlung der IFLA in Melbourne, Australien, und parallel online stattfinden. Durch die Zeitverschiebung wird diese Versammlung bereits am 11.Februar um 22 Uhr in unserer Zeitzone online übertragen und kann verfolgt werden.

Auf der Agenda steht eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der IFLA, nämlich der Vorschlag zur Verabschiedung der neuen Statuten. Sie sehen u.a. vor, dass Wahlen zukünftig auch online stattfinden können und bilden damit die Voraussetzung für die Umsetzung der Ergebnisse des intensiv diskutierten Umbaus der IFLA-Strukturen der letzten Jahre.

Danach wird unverzüglich mit Vorbereitungen für die anstehenden Wahlen (President-elect und Governing Board) begonnen, siehe Meldung hierzu vom 4. Februar mit einem Zeitplan für wichtige Entscheidungen 2021.

Da eine persönliche Teilnahme an der Generalversammlung unwahrscheinlich ist, sollten IFLA-Mitglieder unbedingt sicherstellen, dass sie eine*n Bevollmächtigte*n bis spätestens 10. Februar 2021 an die IFLA-Zentrale generalassembly@ifla.org. melden, die/der für einen abstimmen kann.

Die Bevollmächtigung eines Vertretenden kann jedes Mitglied mit dem sogenannten Proxy-Formular  beantragen. Auf diesem wird der Bevollmächtigte vermerkt sowie das eigene Stimmverhalten, und ob man für oder gegen die Statutenänderung stimmt (also dass zukünftig auch online gewählt werden kann).

Wir bitten herzlich darum, Ihr Wahlrecht zu nutzen!

HINWEIS: Wenn aufgrund von COVID-19-Beschränkungen das Treffen am 12. Februar in Melbourne nicht abgehalten werden kann, wird das Treffen auf den 19. Februar in Bremen, Deutschland, verlegt. Sollte dies dort auch nicht der Fall sein, wird es am 26. Februar in Athen, Griechenland, abgehalten.

WLIC, Governance und neue IFLA-Webseite Prioritäten für 2021

In einer Mitteilung vom Dezember informiert die Präsidentin Christine Mackenzie über die drei wichtigsten Ziele der Organisation für das kommende Jahr: die Durchführung eines erfolgreichen Onlinekongresses, die Umsetzung der neuen Governance-Struktur und die Bereitstellung der neuen IFLA-Website sind Prioritäten für 2021.

Derzeit wird eine neue Geschäftsordnung entwickelt, die die neue Struktur widerspiegelt und definiert, wie sie funktionieren wird. Die Zusammenarbeit mit und das Feedback aus den sechs Regionen ist dabei wichtig. Vorbehaltlich der Zustimmung zur neuen Satzung auf der außerordentlichen Generalversammlung am 12. Februar 2021 wird der Nominierungs- und Wahlprozess bis Ende Februar beginnen.  Auch die Finanzierung und Mittel zur neuen Struktur sollen zur Nachhaltigkeit der Organisation beitragen. Darunter fällt auch die Umsetzung des IFLA-Strategieplans 2019-2024.

In anderen Angelegenheiten genehmigte das Board eine neue Erklärung zu Bibliotheken und Open and Good Governance, die in Kürze veröffentlicht werden soll. Eine wichtige Facette des Zugangs zu Informationen ist der Zugang zu Regierungsinformationen als Grundlage für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Beteiligung an der Regierung, und diese Erklärung dient sowohl als Instrument für die IFLA bei ihrer Lobbyarbeit bei den Vereinten Nationen als auch für die IFLA-Mitglieder bei ihrer eigenen Lobbyarbeit.

Hier geht es zur Mitteilung und zum Meeting Report (Dez. 2020)

IFLA diskutiert digitale Inklusion auf dem IGF

„Human resilience and solidarity“ lautet das Motto des von den Vereinten Nationen organisierten 15. Internet Governance Forum IGF 2020, welches online vom 2. bis 17. November stattfand. Das IGF diskutiert mit über 6000 Teilnehmenden globalen Stakeholdern (so auch der IFLA) aus über 175 Ländern politische Fragen zur Internet-Verwaltung in der globalen Informationsgesellschaft.

Für Bibliotheken hängt die Frage der digitalen Inklusion unmittelbar mit den Nachhaltigkeitszielen der UN zusammen. Wie in der Session der Dynamic Coalition on Public Access in Libraries hervorgehoben wurde, können Bibliotheken ein wertvolles Instrument sein, um geeignete Maßnahmen zu unterstützen. Auch Zugang zu Information für Benachteiligte spielt hier eine Rolle. Letztlich ist der Zugang zu lokalen, relevanten und qualitativ hochwertigen Inhalten entscheidend; ebenso wie die richtigen digitalen Fähigkeiten zur Recherche und Rezeption.

Diese und weitere „Take-Away-Messages“ des IGF für Bibliotheken findet man zusammengefasst auf der Webseite der IFLA.

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IFLA sensibilisiert die WIPO weiterhin für die Bedürfnisse von Bibliotheken

Vom 16. bis 20. November 2020 war die Weltorganisation für geistiges Eigentum Gastgeberin der 40. Sitzung des Ständigen Ausschusses für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (SCCR). Die Konferenz erkundete unter anderem Schranken des Urheberrechts für Bibliotheken, Archive und Museen.

Die IFLA hat sich in zwei Bereich für Urheberrechtsregelungen eingesetzt. Zum einen die Wichtigkeiet eines internationalen Rechtsrahmens, der digitale Reproduktionen von Kulturgütern ermöglicht, um diese vor Wettereinflüssen, menschlicher Zerstörung oder den Auswirkungen der globalen Erwärmung zu schützen. Zweitens sieht die IFLA die Notwendigkeit, Flexibilitäten in den geltenden internationalen Urheberrechtsgesetzen zu nutzen, um insbesondere Bibliotheken, aber auch Archiven, Museen, Forschungsorganisationen und Bildungseinrichtungen die Fortsetzung und Erfüllung ihrer digitalen und gesellschaftichen Aufgaben als öffentliche Institutionen zu ermöglichen.

In Bezug auf das öffentliche Ausleihrecht digitaler Medien betont die IFLA den Mangel an konkreten Beweisen für die Auswirkungen des Bibliotheksverleihs auf den Buchverkauf und zieht eine Studie zu diesem Thema nur dann in Betracht, wenn das Thema ganzheitlich und auch im Sinne der Unterstützung für Urheber betrachtet wird.

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