Vom 16. bis 20. November 2020 war die Weltorganisation für geistiges Eigentum Gastgeberin der 40. Sitzung des Ständigen Ausschusses für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (SCCR). Die Konferenz erkundete unter anderem Schranken des Urheberrechts für Bibliotheken, Archive und Museen.
Die IFLA hat sich in zwei Bereich für Urheberrechtsregelungen eingesetzt. Zum einen die Wichtigkeiet eines internationalen Rechtsrahmens, der digitale Reproduktionen von Kulturgütern ermöglicht, um diese vor Wettereinflüssen, menschlicher Zerstörung oder den Auswirkungen der globalen Erwärmung zu schützen. Zweitens sieht die IFLA die Notwendigkeit, Flexibilitäten in den geltenden internationalen Urheberrechtsgesetzen zu nutzen, um insbesondere Bibliotheken, aber auch Archiven, Museen, Forschungsorganisationen und Bildungseinrichtungen die Fortsetzung und Erfüllung ihrer digitalen und gesellschaftichen Aufgaben als öffentliche Institutionen zu ermöglichen.
In Bezug auf das öffentliche Ausleihrecht digitaler Medien betont die IFLA den Mangel an konkreten Beweisen für die Auswirkungen des Bibliotheksverleihs auf den Buchverkauf und zieht eine Studie zu diesem Thema nur dann in Betracht, wenn das Thema ganzheitlich und auch im Sinne der Unterstützung für Urheber betrachtet wird.